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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 02. Juli 2020.

Alle davor gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit

1. Geltungsbereich

1.1 Die Patientensicherheit.at OG, FN 472472m, schließt Verträge ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab.

1.2 Vertragsgrundlage sind jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB.

1.3 Da die Patientensicherheit.at OG Verträge ausschließlich zu den vorliegenden AGB abschließt, gelten diese in der jeweils geltenden Fassung auch als Vertragsgrundlage für alle künftigen Vertragsbeziehungen, ohne dass es eines eigenen Hinweises auf die Geltung der AGB bedarf.

1.4 AGB von Auftraggebern und/oder diesen AGB widersprechende Geschäftsbedingungen gelten nicht als Vertragsgrundlage, es sei denn, diese werden von der Patientensicherheit.at OG schriftlich ausdrücklich anerkannt. Der Geltungsausschluss bezieht sich insbesondere auf entsprechende Ausschlussklauseln in solchen AGB von Auftraggebern und widersprechenden Geschäftsbedingungen.

2. Angebot

2.1 Angebote der Patientensicherheit.at OG gelten als freibleibend.

2.2 Kostenvoranschläge der Patientensicherheit.at OG sind unverbindlich, außer sie werden schriftlich ausdrücklich für verbindlich erklärt. Konsumenten werden jedoch bei einer erwartbaren Überschreitung ab 15% vorab verständigt.

2.3 Sämtliche Unterlagen zum Angebot, einschließlich der Leistungsverzeichnisse, sind geistiges Eigentum der Patientensicherheit.at OG und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Patientensicherheit.at OG weder an Dritte weitergegeben noch in sonstiger Art und Weise anderwärtig verwendet werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag mit der Patientensicherheit.at OG kommt erst durch den Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Patientensicherheit.at OG an den Auftraggeber zustande.

3.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien beschlossen werden. Auch ein Abgehen von Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden.

4. Zahlung und Haftung für Rechnungsbetrag

4.1 Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

4.2 Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto als geleistet. Für Konsumenten gilt das Einlangen des Überweisungsauftrages am Fälligkeitstag bei der Bank des Konsumenten (auch außerhalb der Öffnungszeiten) als fristgerecht.

4.3 Die Patientensicherheit.at OG ist berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungserbringung Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.

4.4 Skontoabzüge sind jeweils nur bei vorheriger gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Patientensicherheit.at OG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Höhe der Zinsen beträgt: gegenüber Konsumenten gemäß § 1000 ABGB 4 %p.a.; gegenüber Unternehmern gilt der Zinssatz gem. § 456 UGB.

4.6 Bei qualifiziertem Verzug (Nichtzahlung trotz Mahnung mit 14-tägiger Nachfristsetzung) ist die Patientensicherheit.at OG weiters berechtigt, Mahnspesen in der Höhe von EUR 20,00 in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere Mahnkosten, welche durch Zuhilfenahme von Dritten (Inkassobüro, Rechtsanwalt) entstehen, zu ersetzen.

4.7 Verspätete Zahlungen werden zuerst auf Mahnspesen, sodann auf Zinsen und schließlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.

4.8 Wird die vertragliche Leistung auf Verlangen des Auftraggebers einem Dritten in Rechnung gestellt, so haftet der Auftraggeber trotzdem als Gesamtschuldner solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag gegenüber der Patientensicherheit.at OG. Die Patientensicherheit.at OG kann daher auch in diesem Fall wahlweise auch den Auftraggeber auf Zahlung in Anspruch nehmen.

4.9 Werden der Patientensicherheit.at OG nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit der Auftraggeberin oder über deren schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist die Patientensicherheit.at OG berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten oder Vorauszahlungen durch den Auftraggeber abhängig zu machen. Punkt 4.8. gilt sinngemäß für den Fall, dass hinsichtlich des vom Auftraggeber genannten Rechnungsempfängers Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt werden.

4.10 Die Patientensicherheit.at ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Patientensicherheit.at OG ausdrücklich einverstanden.

5. Leistungsumfang und Leistungserbringung

5.1 Die Patientensicherheit.at OG erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik.

5.2 Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Art der zu erbringenden Leistungen werden in schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges – sofern nichts anderes vereinbart ist – als nicht geschuldet.

5.3 Bei Veranstaltungen sind, sofern nicht anders in schriftlicher Form durch die Patientensicherheit.at OG geregelt und an den Auftraggeber übermittelt, in den Leistungen Vortragshonorare und Unterrichtsmaterialien (bei Inhouse-Veranstaltungen oder durch die Patientensicherheit.at OG gebuchten Veranstaltungsorten auch die Anlieferung und Abholung der Materialien an bzw. von deren Standorten), die Ausstellung von Veranstaltungsbestätigungen, Zeugnissen oder Zertifikaten sowie ggf. Veranstaltungsunterlagen enthalten. Weitere Leistungen werden durch das seitens des Auftraggebers zu entrichtende Entgelt nicht abgedeckt.

5.4 Bei bestimmten Veranstaltungen, insbesondere Aus- und Fortbildungen, können separate Prüfungsgebühren anfallen.

5.5 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgangsweise und der Art der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6. Leistungsfristen und Termine

6.1 Leistungsfristen und Termine sind grundsätzlich nur Richtwerte, sofern diese nicht im Einzelfall schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

6.2 Verzögerungen oder Mängel auftraggeberseitig geschuldeter Mitwirkungshandlungen oder sonstige, in der Sphäre des Auftraggebers liegende Behinderungen sowie Änderungen der Aufgabenstellung oder die Bestellung/Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen verlängern die Ausführungsfrist und berechtigen die Patientensicherheit.at OG, unbeschadet weiterer Ansprüche ein angemessenes Entgelt hierfür (Zeitzuschlag) in Rechnung zu stellen. Diese Reglung gilt auch analog in Bezug auf die Verschiebung von Leistungsterminen.

7. Teilnehmeranzahl

7.1 Bei Veranstaltungen beträgt die erforderliche Mindestteilnehmerzahl 4 Personen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird.

7.2 Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund kann die Patientensicherheit.at OG die Durchführung der Veranstaltung absagen. Sie wird sich in diesem Falle – sofern möglich – um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.

7.3 Die Absage erfolgt in schriftlicher Form an die bei der Anmeldung hinterlassene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche angemeldeten Teilnehmer hierüber zu informieren und hält die Patientensicherheit.at OG für allfällige Schadenersatzforderungen seitens der Kursteilnehmer (bspw. frustrierte Anreisekosten) schad- und klaglos.

7.4 Die maximale Teilnehmerzahl oder maximale Teilnehmerzahl pro Kleingruppe wird in schriftlicher Form bei Auftragserteilung festgelegt.

8. Kosten bei Unter- oder Überschreitung der vereinbarten max. Teilnehmerzahl

8.1 Bei Nichterreichen der maximal vereinbarten Teilnehmerzahl der Veranstaltung oder der maximal vereinbarten Teilnehmerzahl pro Kleingruppe stimmt der Auftraggeber der Verrechnung der vereinbarten Kosten ausdrücklich zu.

8.2 Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl ist die Patientensicherheit.at OG berechtigt, dem Auftraggeber die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

9. Veranstaltungsänderungen

Ein Wechsel der Vortragenden, Änderungen des Veranstaltungsorts, des Veranstaltungsablaufs, einzelner Veranstaltungsinhalte oder der Zahl der Unterrichtseinheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen dem Auftraggeber zumutbar sind und ein sachlicher Grund (technische Entwicklungen, Änderungen bei Rechtsnormen oder sonstige wichtige Gründe) dafür vorhanden ist. Der Auftraggeber wird in schriftlicher Form davon informiert.

10. Rücktritt und Stornokosten 

10.1 Der Auftraggeber kann bis 8 Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginnes kostenlos vom Vertrag zurückgetreten. Bei einer Stornierung zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginnes werden 50% der vereinbarten Kosten, bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum 100% der vereinbarten Kosten verrechnet.

10.2 Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung durch den Auftraggeber oder von ihm entsandter Teilnehmer befreit weder ganz noch teilweise von seiner Zahlungspflicht. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass wegen Fehlzeiten eine Veranstaltungsbestätigung, ein Zeugnis oder Zertifikat nicht erteilt werden kann.

10.3 Die Kursleitung kann Teilnehmer des Auftraggebers ausschließen, die die Erreichung der Veranstaltungsziele trotz Abmahnung schuldhaft verhindern. Für weggewiesene Teilnehmern werden keine Veranstaltungskosten zurückerstattet. Die Veranstaltungsbestätigung, das Zeugnis oder Zertifikat wird erst nach Vorweisen der absolvierten fehlenden Einheiten (kostenpflichtig) übermittelt.

10.4 Ersatzteilnehmer an Stelle des Auftraggebers oder von ihm entsandter Teilnehmer sind zulässig, ohne dass Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei Krankheit oder Unfall entfällt die Zahlungspflicht, sofern zumindest eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses vorgelegt bzw. an die Patientensicherheit.at OG übermittelt wird.

11. Veranstaltungsbestätigungen, Zeugnisse und Zertifikate

Soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes geregelt ist, besteht bei allen Veranstaltungen durchgehende Anwesenheitspflicht. Nach erfolgreicher Leistungsfeststellung (theoretisch und praktisch) erhält der Auftraggeber eine Veranstaltungsbestätigung. Die Art der Leistungsfeststellung ist veranstaltungsabhängig. Die Bezahlung der Veranstaltungskosten ist Voraussetzung für die Ausstellung der Veranstaltungsbestätigung, des Zeugnisses und Zertifikates.

12. Mitwirkung Dritter

Die Patientensicherheit.at OG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Patientensicherheit.at OG zu erbringenden Leistungen in dem vereinbarten oder sonst in dem erforderlichen und gebotenen Umfange zu unterstützen und zu fördern. Dies beinhaltet, ohne darauf beschränkt zu sein, insbesondere die Mitteilung aller erforderlichen Informationen, Daten und Rahmenbedingungen sowie die zutreffende und rechtzeitige Beantwortung oder Entscheidung auftretender Fragestellungen für die weitere Durchführung der Leistungen.

14. Haftung der Patientensicherheit.at OG

14.1 Die Patientensicherheit.at OG haftet, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, nur für unmittelbare Schäden aufgrund (krass) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für verursachte Personenschäden.

14.2 Gegenüber Konsumenten haftet die Patientensicherheit.at OG nur für unmittelbare Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.

14.3 Der Anspruch des Auftraggebers gegenüber der Patientensicherheit.at OG auf Ersatz eines grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schadens ist auf EUR 10.000,00 begrenzt.

14.4 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Patientensicherheit.at OG nicht.

14.5 Für den Fall, dass eine Vertragsstrafe/Pönale zulasten von der Patientensicherheit.at OG vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und ist die Geltendmachung von über die Vertragsstrafe/Pönale hinausgehenden Schadenersatz ausgeschlossen.

14.6 Der Schadenersatzanspruch kann vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

14.7Sofern die Patientensicherheit.at OG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Patientensicherheit.at OG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Dieser Ausschluss gilt nicht gegenüber Konsumenten.

14.8 Die Patientensicherheit.at OG angebotenen Leistungen basieren jeweils auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. Trotz äußerster Akribie und Sorgfalt bei der Aufbereitung und Präsentation der angebotenen Leistungen haftet die Patientensicherheit.at OG nicht für allfällige Schäden infolge der Anwendung der bei der Patientensicherheit.at OG erworbenen Kenntnisse. Die Patientensicherheit schuldet aus dem Vertragsverhältnis keinen Behandlungserfolg.

14.9 Den Anweisungen des Personals und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für daraus resultierende Schäden wird seitens der Patientensicherheit.at OG keinerlei Haftung übernommen.

14.10 Der Auftraggeber bestätigt, dass er für die Veranstaltungsteilnahme und Bewältigung von Praxiseinheiten psychisch und physisch ausreichend gesund ist.

15. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden am Eigentum der Patientensicherheit.at OG, sofern dieser durch ihn oder durch von ihm entsandte Teilnehmer verursacht wurde. Darüber hinaus kann die Patientensicherheit.at OG sofern gesetzlich zulässig dadurch entgangenen Gewinn oder Folgeschäden geltend machen.

16. Geheimhaltung

16.1 Die Patientensicherheit.at OG ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Wären von einer allfälligen Entbindung auch Rechte Dritter, insbesondere der Kursteilnehmer betroffen, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, der Patientensicherheit.at OG schriftliche Zustimmungserklärungen auch der betroffenen Dritten vorzulegen. Sollte die Patientensicherheit.at OG von einem Dritten wegen einer Verletzung dieser Bestimmung, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber die Patientensicherheit.at OG hierfür schad- und klaglos zu halten.

16.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

16.3 Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von der Patientensicherheit.at OG und für von ihr beigezogene Dritte.

17. Urheber- und sonstige Schutzrechte

17.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen branchenüblicher Sorgfalt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen ohne Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten Dritter möglich sind. Soweit an oder aus den Arbeitsergebnissen von der Patientensicherheit.at OG Schutzrechte entstanden sind, stehen diese ausschließlich der Patientensicherheit.at OG zu, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

17.2 Die Urheberrechte an den von der Patientensicherheit.at OG und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Patientensicherheit.at OG. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Patientensicherheit.at OG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Patientensicherheit.at OG – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Auftraggeber hält die Patientensicherheit.at OG für sämtliche von Dritter Seite geltend gemachten Ansprüche und zur Abwehr solcher Ansprüche entstehenden Kosten (bspw. Rechtsanwaltskosten) schad- und klaglos.

17.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Patientensicherheit.at OG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

18. Datenschutz

18.1 Der Auftraggeber und die Patientensicherheit.at OG verpflichten sich, die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679), und sonstiger zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften einzuhalten.

18.2 Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten über alle der Patientensicherheit.at OG erforderlichen Vorgänge.

18.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtlichen Kursteilnehmern vor Kursbeginn die Datenschutzmitteilung der Patientensicherheit.at OG zu übermitteln und die von den Teilnehmern unterfertigten Datenschutzmitteilungen wiederum an die Patientensicherheit.at OG zu übermitteln.

18.3 Der Auftraggeber stimmt zu, dass Daten in anonymisierter Form für Auswertungen und für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere Bachelor, Master oder Doktorarbeiten verwendet werden dürfen.

18.4 Der Auftraggeber und die Kursteilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

19. Aufnahme von Bild- und Tonmaterial

19.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltungen diverse Ton- und Bildmaterial zu Übungs-, Dokumentations- und Werbezwecken aufgenommen werden können.

19.2 Aus diesen Aufnahmen kann der Auftraggeber keine wie auch immer gearteten Ansprüche ableiten und stellt die Aufnahmen der Patientensicherheit.at OG unentgeltlich und zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung.

19.3 Der Auftraggeber und/oder die Teilnehmer können dieser Zustimmung vor Kursbeginn widersprechen. Ein entsprechendes Formular wird vor Kursbeginn von der Patientensicherheit.at OG zur Verfügung gestellt.

20. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche von der Patientensicherheit.at OG ist ausgeschlossen.

21. Zurückbehaltungsrecht

21.1 Bei gerechtfertigter Reklamation ist der Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.

21.2 Die Patientensicherheit.at OG kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verweigern, sofern die Zurückbehaltung wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge nicht gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt es nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

23. Schriftformvorbehalt

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.

24. Rechtswahl / Gerichtsstand

24.1 Vorbehaltlich widersprechender zwingender Rechtsvorschriften ist bei rechtlichen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Patientnsicherheit.at OG und dem Auftraggeber österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- und Verweisungsnormen anwendbar; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

24.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Patientensicherheit.at OG und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige Gericht in Graz als Gerichtsstand vereinbart; dies gilt nur insoweit, als dem nicht die Regelungen des § 14 KSchG oder sonstige zwingende gesetzliche Regelungen widersprechen.